Harry holt den Wagen HAT LEIDER DEN GESCHÄFTSBETRIEB EINGESTELLT! WIR BEDANKEN UNS BEI UNSEREN KUNDEN FÜR DIE VIELEN JAHRE.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle durch die Harry Service GmbH (im folgenden „Harry genannt) vermittelten oder ausgeführten Kfz-Überführungs-, Fahr- und Besorgungsverträge als auch für den Vermittlungsvertrag zwischen Auftraggeber und Harry. Der Anwendung von Bedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Beteiligter wird widersprochen. 

  1. Grundlage jedes Auftrags ist die jeweils aktuelle Preisliste von Harry, die im Internet unter www.harryholtdenwagen.de eingesehen oder bei Harry angefordert oder erfragt werden kann. Soweit nicht anders vereinbart ist das Entgelt sofort nach Leistungserbringung oder, wenn zu diesem Zeitpunkt der Auftraggeber nicht gegenwärtig sein wird, im Voraus in bar fällig.
  1. Vertragsbeziehungen hinsichtlich der Ausführung des Kfz-Überführungs- oder Fahrauftrags bestehen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen vermittelten Fahrer (Auftragnehmer). Harry ist insoweit wie eine Taxirufzentrale lediglich Vermittler im Rahmen eines entsprechenden Vermittlungsvertrags zwischen Auftraggeber und Harry. Der Überführungsvertrag kommt mit Annahme des Angebots des Auftraggebers durch den Fahrer zwischen diesem und dem Auftraggeber zustande. 
  1. Harry sagt oder sichert durch die Vermittlung dem Auftraggeber keinerlei Qualifikationen oder Fähigkeiten der vermittelten Fahrer oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu und leistet insoweit auch keine Gewähr.  
  1. Schadensersatzansprüche gegen den Fahrer oder Harry, deren beider Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wegen Fahrlässigkeit sind auf € 500,- begrenzt. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder für den Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wofür in erster Linie die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug einzutreten hat. Die Überführung erfolgt im Übrigen im Namen und auf Risiko des Auftraggebers. 
  1. Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass das von ihm zu stellende Fahrzeug sämtlichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entspricht und ordnungsgemäß versichert ist. Er haftet für sämtliche Schäden, die dadurch entstehen, dass dies nicht der Fall ist und stellt den Fahrer, Harry und deren beider Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von entsprechenden Ansprüchen frei.  
  1. Ist der Auftraggeber nicht der Halter des Fahrzeugs, so steht er dafür ein, die zur Beauftragung nötige Verfügungsberechtigung zu haben und berechtigt zu sein, alle nötigen Erklärungen abzugeben. Andernfalls haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und stellt den Fahrer und Harry sowie deren beider Vertreter und Gehilfen davon frei.
  1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle mit seinem Wissen und Wollen Mitfahrenden ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert haben. Andernfalls haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und stellt den Fahrer und Harry sowie deren beider Vertreter und Gehilfen davon frei.  
  1. Der Auftraggeber wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass eine Vertragsbeziehung zu Mitfahrenden nicht zustande kommt und insoweit auch keine Haftung des Fahrers (Auftragnehmers) oder von Harry besteht. 
  1. Der Auftraggeber oder derjenige, dem das Fahrzeug auftragsgemäß übergeben wird, haben das Fahrzeug bei Übergabe oder Überführungs- bzw. Fahrtende zu prüfen. Mängel, Schäden oder sonstige Beanstandungen hinsichtlich der Auftragsausführung sind dem Fahrer unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche aus nicht unverzüglichen Reklamationen oder Schadensanzeigen sind insoweit ausgeschlossen.